Beweislast trägt Stromverbraucher bei erhöhtem Verbrauch 1

Beweislast trägt Stromverbraucher bei erhöhtem Verbrauch

Nach einem Urteil des Landgerichts Magdeburg trägt bei starker Steigung ohne ersichtlichen Grund nicht der Kunde sondern der Stromversorger die Beweislast. LG Magdeburg vom 28.10.2016, Az.: 11 O 405/16