Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann sind Sie bei uns richtig.

 

Hier sind einige Urteile aus dem Verkehrsunfallrecht.

 

Besonderheit: Kinder im Straßenverkehr, wer haftet?

Verkehrsunfall 3

 

Kinder sind das schwächste Glied im Straßenverkehr. Es kommt leider immer wieder zu Verkehrsunfällen.

 

Doch wer haftet, wenn ein Kind beteiligt ist?

Gem. §828 Abs. 1 BGB haften Kinder erst ab sieben Jahren, jüngere Kinder überhaupt nicht. Im Straßenverkehr sogar erst ab zehn Jahren (§ 828 Abs. 2 BGB):  Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug…einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

Für Kinder ab 7 Jahren bzw. 10 Jahren ist die Einsichtsfähigkeit entscheidend.

Konnte das Kind die Gefahr selbst erkennen und haftet dann selbst?

Je älter ein Kind, desto eher haftet es.

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hat das Gericht klargestellt, wie die Haftung von Kindern bei Unfällen im Straßenverkehr geregelt sein muss.

In diesem Fall war ein achtjähriges Kind auf der Uferpromenade im Urlaub unterwegs. Das Kind fuhr bereits seit 3 Jahren Rad.

Die Eltern folgten in Sicht- und Hörweite wenige Meter dem Kind.

Das Kind schaute dabei längere Zeit nach hinten zu den Eltern und übersah eine Fussgängerin, die nicht mehr ausweichen konnte. Diese stürzte. Die Warnung der Eltern durch Rufe war nicht erfolgreich.

Die Frage des Gerichts, die zu klären war, ist, ob einem altersgerecht entwickelten 8-jährigen Kind, das bereits seit dem 5. Lebensjahr regelmäßig Fahrrad fährt, bewusst ist, dass es während der Fahrt nach vorne schauen muss und nicht nach hinten sich umdrehen darf, vor allem nicht eine längere Zeit, sprich: hätte das Kind voraussehen können und müssen, dass ein längeres Umdrehen andere Verkehrsteilnehmer bzw. Fußgänger verletzen könnte?

Konnte das Kind die Gefährlichkeit des Handelns in der konkreten Situation erkennen und sich dieser Erkenntnis gemäß verhalten?

Wenn also kein relexartiges Verhalten (Nachlaufen nach einem Ball, Hund Katze etc.) vorliegt, hätte das Kind das in seinem Alter bereits überblicken und einschätzen können, dass man den Blick nicht länger vorm Verkehr abwendet.

Das Oberlandesgericht hat daher dem Unfallopfer recht gegeben, das Kind musste für den Schaden aufkommen.

 

Wichtig zu wissen. Ein Titel – auch gegen ein Kind – gilt 30 Jahre lang – frühestens wenn dieses ein eigenes Einkommen hat (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).