Kinder müssen keinen Unterhalt für Ihre Eltern zahlen, wenn diese durch Drogenkonsum die Kinder vernachlässigt haben

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Bremen (Quelle: AG Bremen, Beschl. v. 10.11.2015 – 64 F 2866/14 UV) müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern dann nicht finanziell aufkommen, wenn diese die Kinder vernachlässigt haben, z.B. durch eigenen Drogenkonsum. Dann ist den Kindern eine Unterhaltszahlung nicht zuzumuten.

Dr. Corina Seiter:

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