Nach einem Urteil des Landgerichts Magdeburg trägt bei starker Steigung ohne ersichtlichen Grund nicht der Kunde sondern der Stromversorger die Beweislast. LG Magdeburg vom 28.10.2016, Az.: 11 O 405/16
Nach einem Urteil des Landgerichts Magdeburg trägt bei starker Steigung ohne ersichtlichen Grund nicht der Kunde sondern der Stromversorger die Beweislast. LG Magdeburg vom 28.10.2016, Az.: 11 O 405/16
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