Der BFH hat nunmehr in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind (Az.: VI R 9/16) vom 16.8.2017
Der BFH hat nunmehr in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind (Az.: VI R 9/16) vom 16.8.2017
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