Nutzungsentschädigung und Gesamtschuldnerausgleich
Nutzungsentschädigung und Gesamtschuldnerausgleich
Kaufen Eheleute ein gemeinsames Haus, so schließen sie in der Regel auch gemeinsam einen Darlehensvertrag/Kreditvertrag ab.
Unterschreiben diesen Kreditvertrag beide Eheleute gemeinsam, so haften beide auch gegenüber der Bank im Außenverhältnis gemeinsam, d.h. die Bank kann sich aussuchen, wen sie in Anspruch nehmen will, wenn der andere Ehegatte nicht die Darrlehensraten bedient.
Bleibt dieser also eine oder mehrere Raten schuldig, so kann die Bank sich an den anderen Ehegatten wenden.
Im Falle der Trennung kann derjenige, der die Raten zahlt, von dem anderen Partner die hälfte der Raten verlangen und zwar solange, bis das Haus verkauft wurde.
Wohnt noch ein Ehepartner in dem gemeinsamen Haus und nutzt dieses Haus und damit auch den Hausanteil des anderen Ehepartners, so muss er wie eine Miete für den mitbenutzten halben Hausanteil an den Ehepartner eine sogenannte Nutzungsentschädigung zahlen.
Diese bemisst sich daran, wie hoch eine vergleichbare Miete für eine Haushälfte etwa in der Umgebung angemessen wäre (also in München höher, als z.B. in Cuxhaven oder Delmenhorst).
Setzen Sie daher Ihre Rechte durch und sprechen Sie uns an, wenn dieses für Sie in Betracht kommt.
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