Ladung von der Polizei oder Familiengeldkasse
Sie erhalten in der Regel eine Ladung von der Polizei oder Familiengeldkasse mit der Bitte um Stellungnahme. Zu beachten ist, dass Sie das Recht zu Schweigen haben, also somit nicht verpflichtet sind, eine Aussage zu machen. Sie können also ohne weitere Konsequenzen schweigen. Sie müssen noch nicht einmal den Termin absagen, das wäre nett, aber nicht erforderlich.
Lediglich einer Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft (kommt in der Regel nie vor) oder dem Gericht ist Folge zu leisten. Aber auch hier haben Sie ein Recht zu Schweigen.
Durch das Anschreiben erfahren Sie Übrigen das erste Mal, dass eine Anschuldigung gegen Sie im Raum steht, also ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Sie sind nun Beschuldigter.
Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Vorladung?
Sie haben nun zwei Möglichkeiten:
- Sie verteidigen sich selber (schlechteste Option)
- Sie machen einen Termin beim Anwalt.
Sie kennen sicher den Grundsatz:
Ich sage nichts ohne meinen Anwalt (als Banner mit roter Schrift).
Vorteile eines Anwalts
Vorteile bei Einschaltung eines Anwaltes und Ablauf des Termins:
- Besprechung Sachverhalt
- Akteneinsichtnahme
- Erarbeitung der Strategie
- Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft – ggf. Einstellung oder Strafbefehl
- Vertretung in der Hauptverhandlung
- Berufung/Revision
Zunächst besprechen wir die Straftat. Sie können den Anwalt anlügen, das macht jedoch keinen Sinn, da der Anwalt der Schweigepflicht unterliegt und Sie am besten verteidigen kann, wenn er alle Umstände kennt, sollte hier mit offenen Karten gespielt werden. Wir sind auf Ihrer Seite!
Dann fordern wir die Akte an und können dann genauer sehen, was Ihnen zur Last gelegt wird und wie wir die beste Verteidigungsstrategie erarbeiten können.
Welches Ziel wird verfolgt?
Unser Ziel ist die Vermeidung einer Hauptverhandlung. Wir verhandeln daher mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht.
Sollte keine Einigung erzielt werden, so vertreten wir Sie in der Hauptverhandlung und besprechen, was und wieviel oder ob überhaupt Angaben gemacht werden sollen.
Gerne prüfen wir auch eine Berufung oder Revision.
Rechtzeitiges einschalten eines Anwalts
Schalten Sie rechtzeitig einen Anwalt ein, um die Weichen stellen zu können. Erst kurz vor der Hauptverhandlung ist es meist zu spät!
Gerne vertreten wir Sie auch als Pflichtverteidiger.
Rechtsgebiete
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