Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten wie Geblitztworden, kein Abstand eingehalten, mit dem Handy telefoniert oder Alkohol- und Drogenfahrten
Ordnungswidrigkeiten wie Geblitztworden, kein Abstand eingehalten, mit dem Handy telefoniert oder Alkohol- und Drogenfahrten
Dann sehen Sie sich das folgende Video (Video folgt) an.
Sie fragen sich, ob Sie ein Handy am Steuer verwenden dürfen oder welches Bußgeld droht, wenn Sie das Handy während der Fahrt am Steuer verwandt haben? Ist es ein Unterschied, ob Sie das Handy am Ohr haben, also während der Fahrt telefonieren, oder ob SIe einfach ur schauen, ob Sie das Handy auch angeschaltet haben?
Schauen Sie sich das Video an (Video folgt).
Es kann also gesagt werden, dass es vollkommen egal ist, ob Sie während der Fahrt telefonieren, am Straßenrand mit laufenden Motor stehen und dann telefonieren, ob Sie einfach nur eine SMS oder WhatsApp Nachricht checken bzw. ganz lesen, eine Sprachnachricht anklicken und dann abhören, das Handy mit Hilfe des Homebutton oder Seitenbutton anmachen, um die Uhrzeit abzulesen oder aber einfach nur den Homebutton oder einen anderen Button betätigt haben, um zu sehen, ob das Handy an ist – Sie haben das Handy während des Betriebes eines Kraftfahrzeuges benutzt und das reicht aus, dass Sie in allen Fällen ein Bußgeld bekommen.
Entscheidend ist, dass diese Benutzung bei laufendem Motor erfolgt ist.
Früher war laut einem Urteil des OLG Hamm quasi erlaubt, dass wenigstens an der Ampel bei Benutzung der Start-Stop-Automatik-Funktion das Handy verwendet werden durfte. Nunmehr wird auch bei der Verwendung eines Handys bei Verwendung der Start-Stop-Automatik ein OWi-verfahren eingeleitet.
Wurde ein Dritter gefährdet oder eventuell eine Sachbeschädigung begangen?
Dies wirkt sich stets strafschärfend aus.
Bei Alkoholdelikten gilt, dass ein Fahrer bis 0,5 Promille bei einer Alkoholfahrt nicht ordnungswidrig handelt, also auch keine Strafe oder ein Bussgeldverfahren zu erwarten hat und somit weder eine Geldbuße erhält noch einen Punkt in Flensburg. Anders sieht es aber aus, wenn man eine Verkehrsgefährdung begeht. Es muss also nicht ienmal zum Unfall gekommen sein, es reicht, wenn der Verkehr gefährdet wird – dann folgt bereits als Buße 3 Punkte im Verkehrsregister in Flensburg und ein Führerscheinentzug von 1 Monat.
Dies gilt ebensfalls bei der Einnahme von Drogen und anderen berauschenden Mitteln bzw. Medikamenten. Dabei ist es egal, ob Ecstasy, Kokain/Koks oder Heroin, auf die Menge kommt es ebensowenig an. Das Fahren unter Drogeneinfluss hat sofort ein Owiverfahren bzw. auch ein Strafverfahren als Folge.
Auch bei der Verwendung des Handys steigt das Bußgeld bei Gefährdung an und führt bei Gefährdung oder Sachbeschädigung bereits zu einem Punkt im Verkehrsregister in Flensburg.
Übrigens: Hätten Sie gewusst, dass Sie auch beim Fahrradfahren kein Handy benutzen dürfen? Auch die Benutzung des Handys durch einen Radfahrer während der Fahrt führt zu einem Bußgeld von 55 EUR.
Achtet auch darauf, dass ihr kein Radarwarngerät verwenden dürft, dann drohen Euch ein Bußgeld von 75 EUR sowie 1 Punkt im Verkehrsregister in Flensburg.
Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie hier: zum Bußgeldkatalog
Wie ihr Euch im Falle der Vernehmung durch die Polizei oder bei einem Bußgeldverfahren oder einem Strafverfahen verhalten solltet, zeigt das Video (folgt)
Montag, Dienstag, Donnerstag:
8:30 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
8:30 – 14:00 Uhr
Dr. Seiter & Partner – Rechtsanwalt und Steuerberater aus Delmenhorst/Oldenburg
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Telefon 0 42 21 – 98 39 45
Telefax 0 42 21 – 98 39 46
E-Mail: info@kanzlei-seiter.de
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