Ablauf Ihrer Scheidung
Sie haben sich getrennt und wollen sich über Ihre Rechte und Pflichten in der Trennungszeit informieren? Dann sind wir an Ihrer Seite.
Seit 20 Jahren betreuen wir bundesweit – sogar weltweit. – Menschen, die sich scheiden lassen wollen.
Sollten Sie im Ausland leben, dann können wir, wenn ein deutsches Gericht zuständig ist, Ihre Scheidung in Deutschland einreichen und Sie hier vertreten, selbst, wenn Sie nicht nach Deutschland reisen können oder wollen. Der entfernteste Mandant wohnte in Kanada bzw. Qatar.
Doch wie läuft eine Scheidung ab?
Grundsätzlich werden in Deutschland keine Scheidungspapiere unterschrieben, das ist nur in Amerika der Fall oder im Fernsehen bzw. Kino.
Wenn die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, kann eine Ehe geschieden werden.
Nach § 1565 Abs. 1 S. 1 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Sie ist als gescheitert anzusehen, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 Abs. 1 S. 2 BGB.
Trennungsjahr
Dazu ist das Trennungsjahr einzuhalten.
Nach Ablauf des Trennungsjahres beauftragt einer der Eheleute die Scheidung einzureichen. Sobald die Gerichtskosten eingezahlt wurden, wird die Scheidung durch das Gericht dem anderen Ehepartner zugestellt.
Das Trennungsjahr beginnt übrigens dann, wenn beide Partner getrennt von Tisch und Bett leben, d.h. also weder zusammen kochen, Wäsche waschen noch ein gemeinsames Konto haben.
Das kann erst bei einem Auszug eines Ehepartners sein.
Das kann aber auch bereits im gemeinsamen Haushalt erfolgt sein, wenn beide Ehegatten lediglich als Wohngemeinschaft (WG) miteinander leben bzw. keine Haushaltstätigkeiten mehr füreinander erfüllen und auch den Kühlschrank getrennt nutzen.
Zustellung Scheidung
Wird dem anderen Ehegatten die Scheidung zugestellt, hat dieser dann die Möglichkeit, einen Anwalt zu beauftragen und kann sich dann zu der Scheidung erklären. Er kann zusammen mit einem Anwalt erwidern, den Antrag auf Abweisung stellen oder es können Folgesachen wie nachehelichen Unterhalt oder Zugewinn zusammen mit der Scheidung geltend gemacht werden.
Scheidungsfolgen
Auch das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, also den Verbleib der Kinder und Umgangsrecht können geregelt werden.
Versorgungsaugleich
Sofern Sie keine notarielle Regelung über den Versorgungsausgleich getroffen haben, wird dieser von Amts wegen durchgeführt. Dies ist der Teil der Scheidung, der am längsten dauert und durch uns nicht beeinflusst werden kann. Hier werden vom Gericht die einzelnen Versorgungsträger (Rentenversicherungen, private Versicherungen, Versorgungswerke etc.) angeschrieben und um Auskunft ersucht. Sobald alle Auskünfte vorliegen, wird vom Gericht ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt – die Ehe kann geschieden werden.
Rechtskraft
Die Scheidung ist dann aber noch nicht rechtskräftig. Sind beide Eheleute mit einem Anwalt vor Ort, besteht keine Familienversicherung mehr und wird kein Trennungsunterhalt gezahlt, so können beide Rechtsanwälte für ihre Mandanten auf Rechtsmittel verzichten. Dann ist die Scheidung noch in Termin rechtskräftig.
Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, so ist die Scheidung erst nach 1 Monat nach Zustellung der Scheidung rechtskräftig.
Nice to know – was Sie noch nicht wussten
Wußten Sie, dass…..
- im Falle einer Kurzehe der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchzuführen ist? Dann liegen zwischen Einreichung der Scheidung und Gerichtstermin in der Regel etwa 6 Wochen. Eine Kurzehe ist dann gegeben, wenn zwischen Heirat und Trennung inklusive Trennungsjahr lediglich 3 Jahre vergangen sind.
- bei Vorliegen von besonderen Gründen eine Härtefallscheidung möglich ist?
- eine Ehe auch in Abwesenheit geschieden werden kann, wenn einer der Ehepartner im Ausland lebt?
- eine Ehe auch geschieden werden kann, wenn der andere Ehepartner nicht mehr auffindbar ist? Hier wird nur die letzte gemeinsame oder bekannte Adresse benötigt.
- die kürzeste Ehe mindestens 1 Jahr und 1 Tag dauert? Auch wenn beide Ehehatten nur 1 Tag verheiratet sind und sich trennen, so ist auch hier das Trennungsjahr einzuhalten.
Härtefallscheidung oder Annulierung?
Vom Trennungsjahr kann abgewichen werden, wenn eine Annulierung der Ehe oder eine Härtefallscheidung möglich sind.
Die Annulierung der Ehe ist möglich z.B. eine Scheinehe geschlossen wurde oder der andere Ehegatte bereits verheiratet ist (Doppelehe/Bigami). Wurden Sie getäuscht, bedroht oder waren bei der Eheschließung nicht zurechnungsfähig? Auch dann ist eine Annulierung der Ehe möglich.
Davon zu unterscheiden ist die Härtefallscheidung oder auch Blitzscheidung.
Gemäß § 1565 Abs. 2 BGB kann die Ehe, sofern die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt leben, nur dann geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde, so OLG Stuttgart Beschluß vom 17.9.2015, 11 UF 76/15.
Hieran werden jedoch hohe Anforderungen gestellt, um eine voreilige Auflösung der Ehe zu verhindern.
Dabei geht es laut OLG Stuttgarte nicht „um ein moralisches Unwerturteil, sondern nur um die Prüfung, ob angesichts der konkreten in der Sphäre des Antragsgegners liegenden Umstände einem objektiven Betrachter begreiflich ist, dass sich die Antragstellerin endgültig von der Ehe abgewandt und damit das Zuwarten bis zum Ablaufen des Getrenntlebensjahres ein sinnloser Formalismus wäre (Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, Kap. II Rn. 63).“
Das subjektive Unzumutbarkeitsempfinden des verletzten Ehegatten ist dabei nicht entscheidend, sondern das Empfinden eines, besonnener Dritter bei ruhiger Abwägung aller Umstände auf das Verhalten des anderen Ehegatten mit einem Scheidungsantrag reagieren würde (OLG Brandenburg, FamRZ 1995, 807, „Kommt es zu Fehlverhalten eines Ehegatten, rechtfertigt dies dann nicht eine sofortige Scheidung aufgrund unzumutbarer Härte gemäß § 1565 Abs. 2 BGB, wenn das Fehlverhalten auf einer psychischen Erkrankung beruht. In diesem Fall ist dem anderen Ehegatten das Abwarten der Trennungszeit zumutbar.“
„Ein Treuebruch allein und das Auftreten mit dem neuen Partner in der Öffentlichkeit begründen keinen Härtegrund i.S.v. § 1565 Abs. 2 BGB. Erst wenn besondere Begleitumstände hinzutreten, die Art und Weise des Ehebruches besonders verletzend und erniedrigend ist, kann ein Härtefallgrund vorliegen (Münchener Kommentar/Ey, § 1365 BGB Rn. 110; BGH FamRZ 1981, 127; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 286; OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; OLG München FamRZ 2011, 218; OLG Rostock NJW 2006, 3648; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, Kap. II Rn. 61).“
Das Oberlandesgericht sah es in dem ausgeurteilten Fall als möglich an, wenn ein Ehemann seine schwerkranke Frau betrügt.
Daher lassen Sie die Voraussetzungen im Einzelfall von uns überprüfen!
Kurzüberrsicht
Zur Übersicht nocheinmal:
- Ablauf des Trennungsjahres
- Beauftragung Rechtsanwalt zur Einreichung der Scheidung
- Einzahlung Gerichtsgebühren und Zustellung der Scheidung
- Erwiderung anderer Ehepartner, Geltendmachung weiterer Scheidungsfolgen
- Gerichtstermin
- Rechtskraft
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