Unternehmensberatung
Krankheitssymptom: Insolvenz
Je nachdem, wie weit das „Fieber“ von Ihrem Unternehmen bereits Besitz ergriffen hat,
- ob die Behörden eine Zwangsvollstreckung erst angedroht haben oder Pfändungen durch Finanzamt, Krankenkasse oder Lieferanten bereits Ihre Konten lähmen,
- ob Sie bereits die eidesstattliche Versicherung zur Offenbarung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgeben müssen oder wegen Nichterscheinen zur Abgabe gar ein Haftbefehl droht,
- ob Sie sich die Frage einer Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit stellen müssen, weil die Banken Ihre Kredite gekündigt haben, oder
- ob die Schließung des Betriebes bereits verfügt ist oder die betrieblichen Unterlagen wegen unerlaubter Gewerbeausübung beschlagnahmt worden sind,
können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Interessen von uns in kompetenter, und wirksamer Weise vertreten werden. Sie können dabei von unseren langjährigen Erfahrungen im Umgang mit Banken, Behörden, Gläubigern und Schuldnern profitieren.
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