Unternehmensberatung
Schenkung
Vermögen verschenken … aber richtig!
Es gibt viele verschiedene Gründe dafür, bereits zu Lebzeiten etwas verschenken zu wollen. Z. B. halten es viele Eltern heute für wenig sinnvoll, ihr gesamtes Vermögen oder aber Teile davon erst nach ihrem Tod den Kindern zukommen zu lassen.
Wir zeigen Ihnen die Lösungen auf, wie Sie in Abhängigkeit
- vom Verwandschaftsgrad,
- dem zu übertragenden Vermögen
- und dem Zeitraum der Übertragung
Ihre Schenkungssteuerlast
- durch gezielte Schenkung mit Zweckbindung,
- durch Mehrfachnutzung bestehender Freibeträge,
- und durch die Wahl der für die Übertragung günstigsten Steuerklasse
deutlich senken können.
Aktueller Hinweis:
Dringender Handlungsbedarf besteht aufgrund der zu erwartenden Erbschafts-/Schenkungssteuerreform, da das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der bestehenden erbschaftsteuerlichen Regelungen festgestellt hat und bereits erste Gesetzesentwürfe mit erheblichen Erbschaftsteuererhöhungen vorliegen.
Sie sollten daher schnellstens die nur noch vorübergehend verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten nach derzeitiger Rechtlage nutzen, insbesondere bei
- der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften,
- der Übertragung von Immobilien,
- der Gründung und anschließenden Übertragung von Anteilen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft,
- der Gründung und anschließenden Übertragung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Familienpersonengesellschaft (Familienpool),
- der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen oder unter Nießbrauchsvorbehalt (ggfs. mit Rückvermietung).
Rechtsgebiete
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