Bushido wegen Plagiatsvorwürfen verurteilt
Das Landgericht Hamburg veruteilte den Berliner Rapper Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername: „Bushido“ wegen Verletzung von Urheberrechten zu einer Zahlung von 63.000 € Schadensersatz an die französische Gothic-Band Dark Sanctuary. Zudem muss er die beteffenden Platten aus dem Handel nehmen. Insbesondere sind
Ihm wird vorgeworfen, leicht Tonfolgen aus 4 von deren Alben leicht verändert und für 16 seiner eigenen Titel verwendet zu haben.
Das Urteil ist jedoch noch mit der Berufung angreifbar und daher nicht rechtskräftig.
Eine Liste der Titel findet sich hier:
http://zeitzeuge.blog.de/2008/10/06/musik-bushido-klaut-nox-arcana-4830657/
Die Richtigkeit der Liste kann durch uns jedoch nicht überprüft werden.
Betroffen sind aber auch Sampler wie “Bravo Hits 56″, oder “The Dome Vol. 41″.
Besonders interessant ist das Urteil, da Bushido selber seine Fans munter abmahnt wegen Urheberrechtsverletzungen.
Sollten Se daher eine Abmahnung erhalten, wenden Sie sich unbedingt an einen Anwalt und halten sie die genannten Fristen ein.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter!
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