Änderung der Widerrufsbelehrung bei Dienstleistungen

Bei reinen Dienstleistern hat sich auch die Widerrufsbelehrung geändert.

 

Sollten Sie eine Dienstleistung erbringen, so ist unbedingt die Widerrufsbelehrung abzuändern, da ansonsten eine Abmahnung drohen kann.

 

Senden Sie uns einfach unverbindlich eine Email. Sollten Sie mit dem Preis einverstanden sein, senden wir das Passwort nach Zahlungseingang unverzüglich zu.

 

Viele Grüße Ihre Kanzlei Dr. Corina Seiter