Nicht korrekte Abrechnung von Spesen reicht nicht für eine Kündigung

Laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Hannover (13 Sa 1681/03) reicht eine fahrlässige, nicht korrekte Abrechnung von Spesen zwar für eine Abmahnung, nicht jedoch für eine Kündigung aus.

Ein Werkzeugmechaniker hatte gegen eine Kündigung erfolgreich geklagt mit der Begründung, er habe nicht gewusst, dass er Reisekosten korrekt abrechnen müsse. Dabei sah das Gericht die falsche Spesenabrechnung nur als fahrlässige Pflichtverletzung an, die zunächst einer Abmahnung bedurft hätte, zumal
seine Kollegen und Vorgesetzten geäußert hätten, dass eine geschätzte Abrechnung reichen würde.