eigene Getränke im Fitnessstudio

Der Betreiber eines Fitnessstudios darf das Mitringen und Trinken während des Sports eigener Getränke nicht grundsätzlich verbieten.

Dies wäre prinzipiell nur aus hygienischen Gründen zulässig, jedoch dürften dann in diesem Raum auch nicht die Getränke getrunken werden, die der Fitnessstudiobetreiber an seiner Bar ausgiebt.

D.h. entweder es sind in dem Sportraum gar keine Getränke oder eben eigene und an der Bar erworbene Getränke zulässig.

Urteil des OLG Brandenburg (7 U 36/03).