Verkehrskontrollen per Video
Das Bundesverfassungsgericht hat Verkehrskontrollen per Video in Mecklenburg-Vorpommern mangels Gesetzesgrundlage für unzulässig erklärt und die Entscheidung zum Amtsgericht Güstrow zurückgegeben.
Ggf. entscheidet das Amtsgericht nunmehr, dass ein Beweisverwertungsverbot vorliegt.
Zuvor hatten das Amtsgericht Güstrow sowie das Landgericht Rostock den Bußgeldbescheid als zulässig erachtet.
Die Behörde hatte die Befugnis auf den Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 1999 gefußt.