Änderung des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes – Steuerliche Erleichterungen der Unternehmensnachfolge

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge vorgelegt.

Hierzu erklärt das BMF:

Die Neuregelung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge soll jene Unternehmen stärken, die ihrer arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung langfristig nachkommen, und gegenüber dem bisherigen Recht zielgenauer wirken sowie missbräuchliche steuerliche Gestaltungen und Mitnahmeeffekte verhindern.

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Pflichtangaben in Rechnungen

Ausstellung einer Rechnung

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.

Eine Rechnung kann dabei aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die geforderten Angaben insgesamt ergeben. In einem dieser Dokumente sind das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag jeweils zusammengefasst anzugeben und alle anderen Dokumente zu bezeichnen, aus denen sich die übrigen Pflichtangaben ergeben. Die Angaben müssen jedoch leicht und eindeutig nachprüfbar sein.

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Ausweitung der Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen

Indem der Gesetzgeber das System der Handelsregisterführung auf elektronischen Betrieb umgestellt hat, sind damit einhergehend auch die Regelungen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen reformiert worden.

Demnach können Unterlagen zukünftig nur noch auf elektronischem Wege beim Handelsregister eingereicht werden. Die Pflicht zur notariellen Beglaubigung bzw. Beurkundung bleibt jedoch erhalten. Für die Unternehmen ändert sich daher insoweit nicht viel.

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