Nicht korrekte Abrechnung von Spesen reicht nicht für eine Kündigung
Laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Hannover (13 Sa 1681/03) reicht eine fahrlässige, nicht korrekte Abrechnung von Spesen zwar für eine Abmahnung, nicht jedoch für eine Kündigung aus. Ein Werkzeugmechaniker hatte gegen eine Kündigung erfolgreich geklagt mit der Begründung, er habe nicht gewusst, dass er Reisekosten korrekt abrechnen müsse. Dabei sah das Gericht die falsche Spesenabrechnung nur […]