Mehrwertsteuer wird nach einem Verkehrsunfall…
…nur ersetzt, soweit sie anfällt Nach geltendem Schadensersatzrecht wird nach einem Verkehrsunfall die Mehrwertsteuer nur ersetzt, soweit sie anfällt. Der Geschädigte muss deshalb entweder eine Reparaturrechnung oder eine Rechnung über den Kauf eines Ersatzfahrzeugs vorlegen, in der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, wenn er die Mehrwertsteuer erstattet haben will.