Nachträgliche Streichung der Eigenheimzulage trotz zutreffender Einkommensschätzung möglich
Der BFH hat die Ansicht der Finanzverwaltung bestätigt, dass das Finanzamt die Eigenheimzulage herabsetzen darf, wenn es nachträglich feststellt, dass ein Steuerzahler die Einkommensgrenzen überschritten hat. Dieses soll selbst dann gelten, wenn der Betroffene zwar bereits im Antrag das korrekte und zu hohe Einkommen erklärt hat, aber das Finanzamt diesen Eintrag übersehen hat.