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Aus unserem Blog
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Neue Kronzeugenregelung
/in Rechtsprechung & Infos, Strafrecht /von Dr. Corina SeiterSeit dem 1.9.2009 gilt eine neue Kronzeugenregelung.
Hierdurch wird eine neue Strafzumessungsregelung getroffen, d.h. dass „bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen“, eine Milderung oder ein Absehen von der Strafe möglich ist.
Bislang galt dies nur in bestimmten Bereichen, z.B. bei Straftaten der Geldwäsche (§261 StGB) oder im Betäubungsmittelbereich (§31 BtmG).
Entscheidend ist aber auch bei der neuen Regelung, dass dieser „Bonus“ nur gewährt werden kann, wenn der Täter „wesentlich und vor allem rechtzeitig zur Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Tat beiträgt“, so Bundesjustizministerin Zypries.
Das Bundesjustizministerium nennt dabei folgende Voraussetzungen, um in den Genuss der Strafmilderung zu kommen:
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Verkehrskontrollen per Video
/in Rechtsprechung & Infos, Verkehrsrecht /von Dr. Corina SeiterDas Bundesverfassungsgericht hat Verkehrskontrollen per Video in Mecklenburg-Vorpommern mangels Gesetzesgrundlage für unzulässig erklärt und die Entscheidung zum Amtsgericht Güstrow zurückgegeben.
Ggf. entscheidet das Amtsgericht nunmehr, dass ein Beweisverwertungsverbot vorliegt.
Zuvor hatten das Amtsgericht Güstrow sowie das Landgericht Rostock den Bußgeldbescheid als zulässig erachtet.
Die Behörde hatte die Befugnis auf den Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 1999 gefußt.
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Steuerklasse und Elterngeld
/in Rechtsprechung & Infos, Steuerrecht /von Dr. Corina SeiterWer nach Kenntnisnahme einer Schwangerschaft die Steuerklasse wechselt, um somit mehr Nettoeinkommen und damit mehr Elterngeld zu erhalten, handelt nicht „rechtsethisch verwerflich“, so entschied das Bundessozialgericht Kassel in seinem Urteil vom 25.6.2009 (AZ.: B 10 EG 3/08 R sowie B 10 EG 4/08).
Das Gericht wies damit die Revisionen des Freistaates Bayern ab.
Damit ist auch der während der Schwangerschaft veranlasste Wechsel der Lohnsteuerklasse bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen.
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eigene Getränke im Fitnessstudio
/in Rechtsprechung & Infos /von Dr. Corina SeiterDer Betreiber eines Fitnessstudios darf das Mitringen und Trinken während des Sports eigener Getränke nicht grundsätzlich verbieten.
Dies wäre prinzipiell nur aus hygienischen Gründen zulässig, jedoch dürften dann in diesem Raum auch nicht die Getränke getrunken werden, die der Fitnessstudiobetreiber an seiner Bar ausgiebt.
D.h. entweder es sind in dem Sportraum gar keine Getränke oder eben eigene und an der Bar erworbene Getränke zulässig.
Urteil des OLG Brandenburg (7 U 36/03).
Kindesmissbrauchsprozess „Emily“
/in Presse /von Dr. Corina SeiterIm Kindesmissbrauchsfall „Emily“ konnte der leibliche Kindesvater mangels Sorgerecht die Strafverhandlung gegen den Lebensgefährten der Kindesmutter nur als Zuschauer betrachten. Wir unterstützten ihn dabei so gut es ging und konnten beim Familiengericht erreichen, dass er einen Teil des Sorgerechtes zurückerhielt und den regelmäßigen Umgangskontakt mit seiner Tochter herstellen, die mittlerweile in einer Einrichtung lebt.
Der Schmerzensgeldprozess läuft derzeit.
http://www.dk-online.de/Nachrichten/Archiv/index.csp?artikel=1277067
Plagiate im Internet – Fernseh-Auftritt bei Planetopia Online
/in Presse /von Dr. Corina SeiterAm 28.6.2009 gab Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter in der Sendung Planetopia auf SAT1 ein Interview zu einem aktuellen Fall über gefälschte Produkte im Internet.
Der Beitrag ist zu sehen unter
http://www.planetopia.de/archiv/2009/planetopia/06_28/4.html
sowie in Textform
https://www.planetopia.de/archiv/2009/planetopia/06_28/bilder/pdf/Thema_4_druckversion.pdf
Fotos der Dreharbeiten:
Filmaufnahmen für Planetopia
„Kamera läuft“
Sorgerechtsentzug
/in Presse /von Dr. Corina Seiter„Es besteht keine akute Gefährdung“
WOB
DELMENHORST – „Das Jugendamt hat aus unserer Sicht überreagiert.“ Das sagt die Anwältin Dr. Corina Seiter zu der am Montag von der Behörde vollzogenen Trennung zweier Kinder von ihren Eltern. Die Kinder hatten – wie berichtet – unbeaufsichtigt auf einem Balkon im vierten Stockwerk gespielt, das Jugendamt sah das Kindeswohl in Gefahr. Eine Einschätzung, die die Delmenhorster Juristin, die die Mutter der Kinder vertritt, nicht teilen mag: „Es besteht keine akute Kindeswohl-Gefährdung“. Nach ihrem Kenntnisstand hätten die Eltern sogar den Knauf der Balkontür abmontiert, um die Geschwister am Betreten des Balkons zu hindern. Per gerichtlichem Beschluss sind die Kinder zurzeit in einer Pflegefamilie untergebracht. Dagegen hat die Anwältin eine einstweilige Anordnung beantragt. Vom Jugendamt war am Mittwoch keine Stellungnahme zu erhalten.
Quelle: Nordwest-Zeitung, Autorkürzel: WOB
UPDATE: Mittlerweile konnte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Dr. Corina Seiter erreichen, dass die Kinder wieder zurück zu den Eltern dürfen. Die Kindesmutter hat überglücklich die Kinder in Empfang genommen und nach Hause gebracht!
Online-Rechtsberatungs-Portal
/in Allgemein, Rechtsprechung & Infos /von Dr. Corina SeiterSie suchen schnelle Hilfe oder Beratung? Besuchen Sie unser Online-Beratungsportal. Hier können Sie schnell und bequem vom heimischen PC aus Fragen stellen, die von unserem Beraterteam, das aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Betriebswirten besteht, schnellstmöglich beantwortet werden.
Urheberrechte im Internet
/in Onlinerecht, Presse, Rechtsprechung & Infos /von Dr. Corina SeiterDr. Corina Seiter im Interview mit Axel P. Sommerfeld bei Radio Bremen Vier
Um einen Weblog oder eine Website zu betreiben, braucht man schon lange keine großen Programmier-Kenntnisse mehr. Aber so eine Seite muss auch gefüllt werden,
[audio:http://www.kanzlei-seiter.de/audio/bremen4.mp3]mit Texten und Bildern. Da geht’s dann los: Die darf man sich nämlich nicht einfach so von anderen Websites kopieren – sondern muss natürlich, wie im echten
Leben, erst um Erlaubnis fragen, bevor man sich was ausleiht. »Das Internet ist kein rechtsfreier Raum«, bestätigte Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter im Interview mit Axel P. Sommerfeld.
Interview mit Dr. Corina Seiter bei Radio Bremen Vier, 19. November 2007.
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Steuerbescheide sind nicht zwingend offen zu halten
/in Sonstiges, Steuerberatung /von Dr. Corina SeiterDas Finanzamt muss Steuerbescheide nicht in Bezug auf alle anhängigen steuerlichen Streitfragen „offen“ halten (FG Köln, 10 K 3795/06). Das bedeutet: Steuerpflichtige haben keinen Anspruch darauf, dass in einen Einkommensteuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen wird, durch den der Bescheid hinsichtlich sämtlicher beim Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof und Europäischen Gerichtshof anhängigen steuerrechtlichen Verfahren für vorläufig erklärt wird.
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